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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LED-CREW UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der LED-CREW UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“) abgeschlossen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt entweder durch die schriftliche Bestätigung des unveränderten Angebots durch den Auftraggeber oder durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Für beide Alternativen genügt Textform wie z.B. E-Mail.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die genauen Leistungen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.
(2) Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder von dritten Personen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet der Auftragnehmer für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angebote nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt oder Auftragnehmer ist für die Prüfung ausdrücklich beauftragt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Zugang zum Veranstaltungsort zu ermöglichen. Hierzu gehört auch das Aushändigen von Zugangspässen und die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Parkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort.
5. Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
(3) Die vereinbarte Vergütung bezieht sich auf eine Arbeitszeit von 10h. Angefallene Überstunden werden pro Stunde gesondert mit 10% der vertraglich vereinbarten Vergütung berechnet.
6. Haftung
(1) Soweit im Folgenden nicht anders geregelt, haftet der Auftragnehmer für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf den Umfang des Versicherungsschutzes seiner Betriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. Euro/Schadensfall für Sachschäden, 100.000 Euro/Schadensfall für Vermögensschäden). Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(3) Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich alle ihm bekannt gewordenen Umstände mitzuteilen, die eine Haftung des Auftragnehmers auslösen könnten.
7. Eigentums- und Urheberrechte
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und anderen Unterlagen vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen diese Gegenstände vollständig an den Auftragnehmer zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrags führen.
8. Serviceleistungen
(1) Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen.
(2) Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale laut der aktuell geltenden Spesensätzen pro Person und Tag berechnet.
(3) Wenn der Mieter die Unterkunft stellt, nur Einzelzimmer, min. 3 Sterne. Andere Unterkünfte werden nur nach Absprache angenommen. Bei nicht einhalten wird eine Unterkunft durch den Vermieter gebucht und separat berechnet.
(4) Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
(5) Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der Mieter.
(6) Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
(7) Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
9. Vertragsbeendigung
(1) Kündigung oder Rücktritt müssen schriftlich erfolgen, die Textform ist hierfür nicht ausreichend. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang beim Empfänger.
(2) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber gilt:
Der Auftragnehmer berechnet pauschal für bereits getätigte Aufwendungen und anderweitig entgangene Verdienstmöglichkeiten:
Ab 2 Kalendertagen vor dem Tag, für den der Beginn der Dienstleistung festgelegt ist, die komplette Vergütung (100%)
Bis zu 21 Tagen vor Beginn: 25 % der vereinbarten Vergütung
Bis zu 14 Tagen vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
Bis zu 7 Tagen vor Beginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
Bis zu 3 Tagen vor Beginn: 85 % der vereinbarten Vergütung
Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden die Bedingungen des Angebots und des Vertrages sowie sämtliche für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen (mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich behandeln, nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf dieses Vertrages für weitere 3 Jahre fort.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.
12. Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Regensburg.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrags (auch Abweichungen von diesen AGB) können auch per Textform (z.B. E-Mail) verhandelt und bestätigt werden.
(4) Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommende Regelung.
06 / 2025
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